VERKAUFS- & LIEFERBEDINGUNGEN
1. Geltung
Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle von Philippine auszuführenden Lieferungen. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
2. Lieferbedingungen
2.1. Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch Philippine freibleibend. Wir halten uns an unsere Angebotspreise bis zu 1 Monat gebunden. Danach sind Preisanpassungen für Philippine möglich. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder den Beginn der Ausführung des Auftrags zustande.
2.2. Die Mindestliefermenge beträgt insgesamt 20 cbm und kann sich aus verschiedenen Artikeln zusammensetzen. Bei einer Auftragsgröße unter 20 cbm wird ein pauschaler Mindermengenzuschlag von Euro 130,00 berechnet. Philippine behält sich vor, Aufträge mit einer Liefermenge unter 20 cbm
anzunehmen bzw. auszuführen.
2.3. Typenmuster sind unverbindlich. Sie kennzeichnen den allgemeinen Charakter der Ware, nicht aber deren Einzeleigenschaften. Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen und Qualitäten sowie Toleranz in den Dimensionen, die bei der Herstellung und Verarbeitung der Rohstoffe technisch unvermeidlich sind, geben dem Auftraggeber kein Recht zur Beanstandung der Ware.
2.4. Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung unsere Werke verlassen hat oder dem Auftraggeber die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Die Vereinbarung von „Fixterminen“ schließen wir aus. Sie gelten grundsätzlich als nicht vereinbart. Philippine kann keine Lieferungen zu festgelegten Uhrzeiten zusagen oder Gewährleistung für die selbigen übernehmen.
Es sind Anlieferungen in folgenden Zeitfenstern möglich:
„Früh“ entspricht bis 9.00 Uhr, „Vormittags“ entspricht bis 12.00 Uhr, „Im Laufe des Tages“ entspricht bis 17.00 Uhr.
Aufgrund verkehrsbedingter Unwägbarkeiten ist eine Toleranz von +/- 60 Minuten zu beachten.
Für die Vergabe von Wunschzeitfenstern, berechnen wir Mehrkosten im Rahmen der Logistikdienstleistung wie folgt:
Voller Lkw (≥ 90cbm) mit maximal 2 Entladestellen (Umkreis 50 km): kostenlos
Teilladungen zwischen 30 und 89cbm: 50,00€,
Teilladungen unter 30cbm: keine Wunschtermine möglich.
Die Lieferfristen verlängern sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Auftraggebers - um den Zeitraum, um den der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem Abschluss uns gegenüber im Verzug ist. Dies gilt entsprechend für Liefertermine. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen auch bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von Philippine liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung von erheblichem Einfluss sind.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von Philippine nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen Philippine dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen.
Auch nicht verschuldete Betriebsstörungen jeder Art und Liefererschwernisse, wie zum Beispiel Ausfall von Vormateriallieferungen und Energieversorgung, Wasser- und Feuerschäden, nicht vorhersehbarer Ausfall von Maschinen und Anlagen, Naturereignisse und höhere Gewalt, berechtigen uns, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Der Auftraggeber kann von uns die Erklärungen verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Auftraggeber zurücktreten.
Philippine ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.
Der Auftraggeber darf solche nicht zurückweisen. In keinem Falle steht dem Auftraggeber insoweit ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Hat Philippine Lieferverzögerungen aufgrund leichter Fahrlässigkeit zu vertreten, sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers
ebenfalls ausgeschlossen.
2.5. Logistikleistungen
Sämtliche Lieferungen werden mit Volumen LKW per Spedition und/oder eigenem LKW ausgeliefert. Auf Kundenwunsch ist eine Anlieferung durch Sonderfahrzeuge mit Mitnahmestapler möglich. Bitte berücksichtigen Sie hierfür 2 - 4 Tage längere Lieferzeit. Mehrkosten für die Entladung mit Mitnahmestapler 150,00 €/ Lkw.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bestellung, dass zur Anlieferung eine für Volumen-LKW ausreichend ausgebaute Straße zu Ihrem Lieferort vorhanden ist. In der Regel benötigen diese Züge folgende Durchfahrtmaße: Breite: 3,20 m, Höhe 4,20 m, Länge: 19,00 m
Ist eine Anlieferung an den von Ihnen bestimmten Ort aufgrund der örtlichen Vorgaben eingeschränkt und/oder nicht möglich, so sind die Mehrkosten für eine alternative Anlieferung vom Käufer zu tragen. Kosten für Standzeiten: Die kostenlose Standzeit inkl. Entladung beträgt 90 Minuten, ungeachtet des Auftragsvolumens. Nach 90 Minuten berechnen wir pro angefangene Stunde 60,00 €.
2.6. Die Lieferung erfolgt foliert (Bedruckung Philippine oder neutral) auf EPS-Klötzen. Andere Verpackungsvarianten werden auf Anfrage individuell kalkuliert und berechnet, sofern möglich.
2.7. Eine Belieferung findet innerhalb des Standardliefergebiets (Gebiete West sowie Ost) laut Karte auf der letzten Seite dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen statt.
Postleitzahlen außerhalb der angegebenen Gebiete werden in vollen Lkw (≥ 90cbm) mit nachfolgenden Frachtaufschlägen beliefert. 16-18 zzgl. 2,00€/cbm, 23-25 zzgl. 2,50€/cbm, 70-77 zzgl. 2,00€/cbm, 78-84 zzgl. 2,50€/cbm, 85-86 zzgl. 2,00€/cbm, 92-94 zzgl. 2,00€/cbm. Bei einer Belieferung in Teilmengen unter 90cbm behalten wir uns eine individuelle Berechnung der Frachtkosten bzw. eine Annahme des Auftrags vor. Eine Belieferung des europäischen Auslands ist grundsätzlich möglich, hier Bedarf es individueller Absprache.
2.8. Philippine berechnet Lagerkosten, welche durch kundenseitige Terminverschiebungen bestätigter und bereits gefertigter Aufträge entstehen mit 1,00 € pro Kubikmeter und Tag ab dem Zeitpunkt des ursprünglich bestätigten Liefertermins.
2.9. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Transportunternehmer oder mit Verlassen unseres Werkes oder Lager auf den Auftraggeber über.
Dies gilt auch für Teillieferungen bzw. wenn Philippine die Transportkosten trägt. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Auftraggeber überlassen. Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über.
3. Rücknahme von EPS-Abschnitten aus Baustellenbelieferungen
Zur Rücknahme von EPS-Abschnitten können EPS-Restesäcke von 2 cbm Größe zu einem Preis von 2,50 € / Stck. erworben werden. Diese EPS-Restesäcke sind ausschließlich mit sortenreinen, farblich sortierten und sauberen EPS-Resten zu befüllen. Die Rückholung der befüllten EPS-Restesäcke findet im Rahmen einer Belieferung an die Baustellen oder dem lagerführenden Händler im Umkreis von 150 km um die Produktionsstandorte Bochum und Schkopau statt. Die Rücknahme der vollen EPS-Restesäcke berechnet Philippine mit einem Preis von 15,00€ pro Sack bei einer Mindestanzahl von 6 Säcken.
Terminwünsche können bei Rücknahmen nicht wahrgenommen werden. Verschmutzte Reste werden nicht zurückgenommen oder gegen Berechnung der Entsorgungskosten entsorgt. Die Beurteilung der Sauberkeit der EPS-Reste obliegt Philippine.
4. Schutzrechte
4.1. Werden Gegenstände nach Angabe des Auftraggebers hergestellt, so übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Anfertigung eines solchen Gegenstandes etwaige gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die aus der Geltendmachung gewerblicher Schutzrechte entstehen, ist der Auftraggeber Philippine gegenüber haftbar.
4.2. Sämtliche Rechte an Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern, Marken, Ausstattungen und sonstigen Schutzrechten sowie Urheberrechte für den Vertragsgegenstand verbleiben bei den Rechtsinhabern. Dies gilt insbesondere auch für Produktbezeichnungen, Software und für Namensrechte.
4.3. Zeichnungen, Werkzeuge, Software, Formen, Vorrichtungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände, die von oder für Philippine geliefert, genutzt oder zur Verfügung gestellt werden, sind und bleiben Eigentum von Philippine.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die Berechnung der Ware erfolgt zu den in der Auftragsbestätigung verbindlich festgelegten Preisen. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise frei Empfangsort Festland, nicht abgeladen. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltende Mehrwertsteuer.
5.2. Philippine gewährt ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto, ohne Skontoabzug. Sofern gesonderte Zahlungsbedingungen mit Skonto vereinbart sind, so gilt: die in den Nettoverkaufspreisen enthaltenen Frachtkosten sowie eventuelle sonstige Kosten für Sonderverpackungen und Paletten sind nicht skontierbar und werden von Philippine nicht verbonifiziert.
Soweit Philippine-Rechnungen unter Abzug von Skonto bezahlt werden, bonifiziert Philippine nur den um Skonto verminderten Nettowarenwert. Skontogewährung setzt die Erfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers aus früheren Lieferungen voraus.
5.3. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in angemessener Höhe, mindestens aber die banküblichen Zinsen fällig. Philippine kann in jedem Fall Zinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB verlangen.
5.4. Hält der Auftraggeber die Zahlungsbedingungen nicht ein oder tritt nach Abschluss eines Vertrages in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen Philippine gegenüber - auch wenn diese aus anderen Verträgen stammen – nicht pünktlich und vereinbarungsgemäß nach, werden alle unsere Forderungen sofort fällig.
Außerdem ist Philippine berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag - auch nach teilweiser Erfüllung - zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und unsere Leistungen zu verweigern, unbeschadet des Rechtes auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware.
5.5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur dann statthaft, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
Zahlungen haben nur dann Erfüllungswirkung, wenn sie unmittelbar bei Philippine erfolgen. Angestellte oder Vertreter dürfen Zahlungen nur aufgrund besonderer schriftlicher Vollmacht entgegennehmen.
6. Gewährleistung
Für Mängel der Lieferung haftet Philippine unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
6.1. Beanstandungen müssen binnen einer Frist von einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich mit Nachweis (Bildmaterial, Muster) geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als einwandfrei genehmigt. Gleiches gilt, wenn trotz Vorliegen von Mängeln mit der Verarbeitung der Ware begonnen bzw. fortgefahren wird. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Wochenfrist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens aber 3 Monate nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen.
6.2. Bei fristgerechter und begründeter Mängelrüge werden wir nach unserer Wahl unverzüglich den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie neue Sache gegen Rückgabe der mangelhaften Ware liefern. Die Kosten der Nacherfüllung trägt Philippine. Dies gilt nicht für vom Käufer verursachte erhöhte Aufwendungen; insbesondere hat Philippine höhere Transportkosten nicht zu tragen, die dadurch entstehen, dass die Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn Philippine zweimal die Nachbesserung erfolglos versucht hat oder im Falle der Lieferung einer
neuen Sache diese auch mangelhaft ist. Schadensersatz kann nur nach Maßgabe der Ziffer 5.5. verlangt werden.
6.3. Bemängelte Lieferungen dürfen ohne unser ausdrückliches Einverständnis nicht - auch nicht teilweise - weiterverarbeitet oder bearbeitet werden und sind zur Beweissicherung ordnungsgemäß zu lagern. Eventuell aus bemängeltem Material schon hergestellte Ausfallstücke sind sicherzustellen.
6.4. Unsere Verarbeitungsempfehlungen und Einbauhinweise sind vom Käufer bzw. Verarbeiter in jedem darauf hin zu überprüfen, ob sie für die besonderen Verhältnisse seines Verwendungszweckes anwendbar sind. Technische Beratungen, Auskünfte, Verarbeitungsempfehlungen und Einbauhinweise erfolgen nach bestem Wissen. Zusicherungen sind damit nicht verbunden und können daraus nicht hergeleitet. werden. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Auftraggeber verantwortlich.
6.5. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, es sei denn, Philippine hat a) vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, b) den Mangel der Kaufsache arglistig verschwiegen oder c) eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. Philippine haftet außerdem wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Schadensersatzhaftung ist auf vorhersehbare und typischerweise eintretende Schäden begrenzt, es sei denn, Philippine hat seine Pflichten vorsätzlich verletzt.
6.6. Die Verjährungsfrist für alle Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Dies gilt auch für alle sonstigen Schadensersatzansprüche. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang der Sache. Die Verkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate gilt nicht, wenn a) die gelieferte Sache nach ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, b) Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen oder c) Philippine eine Pflicht vorsätzlich verletzt hat. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen von Philippine gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum von Philippine.
7.2. Wird Ware durch den Auftraggeber verarbeitet oder verwertet, so erfolgt die Verarbeitung für Philippine, der damit als Hersteller im Sinne des § 950 BGB gilt und das Eigentum an dem Zwischen- oder Enderzeugnis erwirbt. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Auftraggeber gehörenden Waren, erwirbt Philippine Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von ihr gelieferten Waren zum Wert der fremden Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung.
7.3. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung gelieferter Ware im Rahmen der getroffenen Vereinbarung jederzeit widerruflich im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Auftraggeber tritt an Philippine schon jetzt sicherheitshalber alle im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung und Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern stehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der jeweils gelieferten Ware ab. Philippine ist unwiderruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen jederzeit anzuzeigen.
7.4. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er Philippine unverzüglich davon zu benachrichtigen.
7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Philippine zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.
7.6. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch die Pfändung des Liefergegenstandes durch Philippine gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile bei Lieferungen in das In- und Ausland Castrop-Rauxel. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Castrop-Rauxel oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Käufers. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Philippine und dem Auftraggeber gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht an unserem Sitz Castrop-Rauxel. Sollte einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen voll wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, ihrem Inhalt und wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende, zu ersetzen.
Philippine GmbH & Co. Dämmstoffsysteme KG, Castrop-Rauxel
Stand: Februar 2022
Kontakt
Philippine GmbH & Co.
Dämmstoffsysteme KG
Wartburgstraße 71
44579 Castrop-Rauxel
Telefon 02305/6371-0
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